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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74   

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BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74 (https://dejure.org/1977,105)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1977 - IV C 35.74 (https://dejure.org/1977,105)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1977 - IV C 35.74 (https://dejure.org/1977,105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags [öffentliche Grünfläche]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1549
  • ZMR 1978, 145
  • DVBl 1978, 297
  • DÖV 1972, 503
  • DÖV 1977, 679
  • BauR 1977, 265
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Vorsorglich weist der Senat für den Fall, daß die Beklagte die Klägerin erneut zu einem Erschließungsbeitrag heranzuziehen gedenkt, auf folgendes hin: Es erscheint zweifelhaft, ob die Erschließungsbeitragssatzung den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG genügt, wonach für neuerschlossene Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung ein Maßstab zu wählen ist, der dieser Verschiedenheit Rechnung trägt; nur dann, wenn solche Gebiete in einer Gemeinde weder vorhanden noch zu erwarten sind, bedarf es nicht eines derart differenzierten Beitragsmaßstabes in der Satzung (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 und besonders Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 -, z.Z. noch nicht veröffentl.).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Was im vorliegenden Fall zunächst der Klärung bedarf, ist der Begriff "Grundstücke, für die eine bauliche ... Nutzung festgesetzt ist": Ebenso wie im allgemeinen Baurecht ist auch im Erschließungsbeitragsrecht in der Regel von dem Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts auszugehen (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Vorsorglich weist der Senat für den Fall, daß die Beklagte die Klägerin erneut zu einem Erschließungsbeitrag heranzuziehen gedenkt, auf folgendes hin: Es erscheint zweifelhaft, ob die Erschließungsbeitragssatzung den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG genügt, wonach für neuerschlossene Gebiete mit nach Art und Maß unterschiedlicher Nutzung ein Maßstab zu wählen ist, der dieser Verschiedenheit Rechnung trägt; nur dann, wenn solche Gebiete in einer Gemeinde weder vorhanden noch zu erwarten sind, bedarf es nicht eines derart differenzierten Beitragsmaßstabes in der Satzung (Urteil des Senats vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 20 und besonders Urteil vom 24. September 1976 - BVerwG IV C 22.74 -, z.Z. noch nicht veröffentl.).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 82.69

    Anforderung einer Vorausleistung für künftige Erschließungsbeiträge - Berechnung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Was im vorliegenden Fall zunächst der Klärung bedarf, ist der Begriff "Grundstücke, für die eine bauliche ... Nutzung festgesetzt ist": Ebenso wie im allgemeinen Baurecht ist auch im Erschließungsbeitragsrecht in der Regel von dem Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts auszugehen (Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 82.69 - BVerwGE 38, 35 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 82/69] und Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 45).
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Ist das Ziel der Revision klar ersichtlich, so ist das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrages in der Revisions- oder Revisionsbegründungsschrift unschädlich (st.Rechtspr., vgl. Urteil des Senats vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats in BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 30.07.1976 - IV C 65.74

    Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Diese Auffassung ist bereits - wenn auch bisher ohne nähere Begründung - in der Rechtsprechung des Senats vorgezeichnet, soweit der Senat dort bezüglich der Bemessung von Erschließungsbeiträgen auf die "vom Bebauungsplan erfaßte bebaubare Fläche" eines Grundstücks abgestellt (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [S. 9]) und zum Grundstücksbegriff im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf das "Buchgrundstück, ohne daß ein Teil von ihm von einer baulichen oder gewerblichen Nutzung ausgeschlossen ist", verwiesen hat (Beschluß vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV B 142.76 -).
  • BVerwG, 22.09.1961 - IV C 188.60

    Feststellung von Hausratverlust und Gewährung von Hausratentschädigung nach

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Ist das Ziel der Revision klar ersichtlich, so ist das Fehlen eines förmlichen Revisionsantrages in der Revisions- oder Revisionsbegründungsschrift unschädlich (st.Rechtspr., vgl. Urteil des Senats vom 22. September 1961 - BVerwG IV C 188.60 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 4 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats in BVerwGE 1, 222).
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 B 142.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
    Diese Auffassung ist bereits - wenn auch bisher ohne nähere Begründung - in der Rechtsprechung des Senats vorgezeichnet, soweit der Senat dort bezüglich der Bemessung von Erschließungsbeiträgen auf die "vom Bebauungsplan erfaßte bebaubare Fläche" eines Grundstücks abgestellt (Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG IV C 65.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15 S. 7 [S. 9]) und zum Grundstücksbegriff im Sinne des § 133 Abs. 1 Satz 1 BBauG auf das "Buchgrundstück, ohne daß ein Teil von ihm von einer baulichen oder gewerblichen Nutzung ausgeschlossen ist", verwiesen hat (Beschluß vom 17. Dezember 1976 - BVerwG IV B 142.76 -).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    a) Im Erschließungsbeitragsrecht ist ebenso wie im Baurecht regelmäßig von dem bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (stRspr vgl. u.a. Urteile vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 5.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG S. 1 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 ; ebenso auch schon Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 - jeweils m.w.N.).

    c) Im Ansatz zu Recht hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß bei der Frage, ob ein Grundstück gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen ist, stets auch § 133 Abs. 1 BauGB zu beachten ist; denn Grundstücke, deren Nutzung nicht dem Baulandbegriff des § 133 Abs. 1 BauGB unterfallen, sind nicht erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGH (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - a.a.O. S. 30, vom 11. Dezember 1987 - BVerwG 8 C 85.86 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 51 S. 8 - BVerwGE 78, 321 und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 103 S. 75 - BVerwGE 102, 159 ).

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob bestimmte Teilflächen des Grundstücks nicht von der Erschließungswirkung erfaßt werden, weil sie entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung "für eine öffentliche Nutzung" schlechthin nicht bebaubar oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar zu nutzen sind (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - a.a.O. S. 30 und vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 8 C 40.95 - a.a.O. S. 77 bzw. S. 161).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Eine andere Betrachtungsweise ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30] und vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 BVerwGE 71, 363 [366]) indes geboten, wenn der Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks die Bebaubarkeit infolge der Festsetzung als "öffentliche Grünfläche" ausschließt.
  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auch der Grundgedanke aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 -, wonach beplante Grundstücke einer Beitragspflicht nur unterlägen, soweit für sie eine bauliche Nutzung festgesetzt sei, sei hier nicht anwendbar.

    In räumlicher Hinsicht kann das der Fall sein, wenn der Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks die Bebaubarkeit z.B. infolge der Festsetzung als Grünfläche ausschließt (Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30]) oder wenn in unbeplanten Gebieten bei einzelnen übertiefen Grundstücken hinsichtlich der Übertiefe ein Erschließungsvorteil wegen Fehlens der Ausnutzbarkeit (eindeutig) nicht gegeben ist (Urteil vom 10. Juni 1981 a.a.O. S. 315).

  • VG Hamburg, 20.03.2013 - 9 K 115/10

    Grundstücksbegriff im Sielabgabenrecht

    Jedoch lässt sich der Rechtsgedanke, dass in Sachverhalten, in denen der bürgerlich-rechtliche Grundstücksbegriff zu gröblich unangemessenen Ergebnissen führt, von diesem abgewichen werden muss, auf die Situation der Zerlegung eines Grundstücks in zwei beitragsrechtlich gesondert zu betrachtende Grundstücksteile übertragen (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, IV C 35.74, juris, Rn. 12 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 20.6.1973, IV C 62.71, juris).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Zerlegung eines Buchgrundstücks in zwei beitragsrechtlich gesondert zu betrachtende Grundstücksteile - soweit ersichtlich - in einem einzigen erschließungsbeitragsrechtlichen Fall angenommen (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, IV C 35.74, juris, vgl. auch: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., 2012, § 17, Rn. 8; in der Entscheidung BVerwG, Urt. v. 29.7.1981, 8 C 23/81, juris wurde das Urteil vom 25. Februar 1977 bestätigt, aber das Vorliegen der Voraussetzung für eine Zerlegung des Grundstücks verneint).

    Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass für die Grundstücksteile, die baulich nicht nutzbar sind, keine Erschließungsbeiträge für den Ausbau eines anliegenden Weges zu zahlen sind (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, IV C 35.74, juris, Rn. 12).

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezog sich allerdings auf eine Verteilung von Erschließungsbeiträgen je zur Hälfte nach der Frontlänge und nach der Grundstücksfläche (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, a.a.O., Rn. 2).

    Wie der Erschließungsbeitrag in Bezug auf den baulich nutzbaren Teil des Grundstücks hinsichtlich des nach der Frontlänge zu bemessenden Anteils der Gebühren zu berechnen ist, dazu äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht weiter (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, a.a.O, Rn. 14).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Bebauungsplan für eine Teilfläche des Grundstücks die Bebaubarkeit z.B. infolge der Festsetzung als öffentliche Grünfläche ausschließt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 ) oder wenn in unbeplanten Gebieten bei einzelnen übertiefen Grundstücken hinsichtlich der Übertiefe ein Erschließungsvorteil wegen Fehlens einer baulichen (oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbaren) Ausnutzbarkeit (eindeutig) nicht gegeben ist (vgl. etwa Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 ).
  • OVG Hamburg, 12.05.2016 - 1 Bf 118/14

    Erschließungsbeitrag; einheitliche Abrechnung der Erschließungsanlage; Ermittlung

    Die einzubeziehenden Grundstücksflächen sind für die Grundstücke A. 1 bis 17a und F. 92/92a um die Grundstücksteile zu reduzieren, die im Bebauungsplan Z. als Straßenverkehrsfläche ausgewiesen sind (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977, IV C 35/74, NJW 77, 1549; Driehaus, a.a.O., § 17 Rn. 8), da diese Teilflächen rechtlich von einer Bebauung ausgeschlossen sind.
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn von einem beplanten Buchgrundstück nur ein Teil bebaubar oder erschließungsbeitragsrechtlich relevant nutzbar ist, der übrige Teil aber infolge einer Festsetzung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche einer privaten Nutzung durch den Eigentümer schlechthin entzogen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2.1977 - IV C 35.74 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Der durch den Erschließungsbeitrag abzugeltende Vorteil liegt mithin nicht schon im Zugänglichwerden eines Grundstücks, sondern erst in dem, was die Zugänglichkeit zugunsten einer baulichen oder gewerblichen Nutzung des Grundstücks hergibt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - S. 6).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags

    Etwas ähnliches steht in Frage, wenn eine Wohnbebauung im Wege einer Ausnahme auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen Grundstück zugelassen worden ist, dessen plangemäße Erschließung eine Erreichbarkeit in Form des Herauffahrenkönnens erfordert, auf das aber von der abzurechnenden Anbaustraße wegen eines im Bebauungsplan angeordneten Zu- und Abfahrverbots nicht gefahren werden darf (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 [124 ff.]), und wenn ein Teil eines (Buch-)Grundstücks etwa infolge seiner Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche jeder erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Ausnutzbarkeit entzogen ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30]).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Der Erschließungsvorteil besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt (vgl.Urteile vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30] = KStZ 1977, 129 und vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - a.a.O.).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10530/04

    Eine Wertermittlung nach § 154 Abs 2 BauGB orientiert sich an dem

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17

    Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

  • BVerwG, 29.07.1981 - 8 C 23.81

    Voraussetzungen für die rechtmäßige Erhebung eines Erschließungsbeitrags -

  • BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 71.74

    Merkmale "erschlossene Grundstücke" in § 131 und § 133 BBauG

  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 66.81

    Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1997 - 2 S 1380/96

    Erschließungsbeitrag: Ausschluß vom Erschlossensein bei Flächen, die ihrerseits

  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 8 A 560/10

    Schmutzwasserbeitrag für Wochenendhaussiedlung; Anschlussbeiträge bei bereits zu

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1994 - 9 L 4667/92

    Erschließungsbeitrag; Bebauungsplan; Parkanlage; Heranziehungsbescheid;

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1999 - 9 M 3461/99

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein bei der planerischen Ausweisung einer

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 22.76

    Kostenspaltung für Teillänge

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90

    Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 7.76

    Kostenspaltung für Teillänge - Querspaltung - Straße - Ausbau der Reststreck -

  • VG Augsburg, 22.01.2015 - Au 2 K 14.1739

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1998 - 2 L 136/96
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1992 - 2 L 236/91
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 7 A 4243/03

    Baugenehmigungspflichtigkeit der Errichtung eines Spielturms nebst Anschüttung;

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 36.76

    Kostenspaltung für Teillängen

  • BVerwG, 04.11.1986 - 4 B 232.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei mehrfach begründeter

  • BVerwG, 06.05.1983 - 8 B 137.82

    Definition des Begriffs eines Grundstücks im Sinne des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 3 B 2473/98

    Kinderspielplatz; Erschlossensein; Zu erwartender Verkehr; Vergleichbarkeit mit

  • VGH Bayern, 17.10.2001 - 6 B 98.3334

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung einer Grundstücksteilfläche und

  • VG Berlin, 11.07.1980 - 13 A 373.78

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung eines

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70   

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https://dejure.org/1971,732
BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1971 - IV C 24.70 (https://dejure.org/1971,732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen nach einem Straßensicherungsvertrag - Beitragsberechnung im Erschließungsrecht für den einzelnen Anlieger nach den Kosten des vor seinem Grundstück verlaufenden Straßenteils oder anteilig zu den Kosten der gesamten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1972, 157
  • DVBl 1972, 226
  • BB 1972, 292
  • DÖV 1972, 503
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der genannte Grundsatz bedeute insoweit, daß auch Steuervergünstigungen nur im Rahmen der Gesetze gewährt werden könnten und zudem ein Steuererlaß nur unter den Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung statthaft sei (zu vgl. BVerwGE 8, 329).

    Wenn das Berufungsgericht aus dem Urteil vom 5. Juni 1959 - BVerwG VII C 83.57 - (BVerwGE 8, 329) entnimmt, ein Steuererlaß könne im Rechtsstaat nur aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift erfolgen, so entspricht das auch der Rechtsansicht des erkennenden Senates.

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Die Frage, ob es insoweit Bundesrecht richtig angewendet hat, ist revisibel, wie der Senat in einem ebenfalls nach Landesrecht zu beurteilenden Fall bereits in der Sache BVerwG IV C 179.65 (BVerwGE 26, 305 [310]) entschieden hat.
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung ist als Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben eine ungeschriebene Norm des allgemeinen Verwaltungsrechtes, die in Verbindung mit Landesrecht ebenfalls landesrechtlichen Charakter hat (vgl. BVerwGE 27, 129; 32, 252).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65

    Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Der Rechtsgedanke der Verwirkung ist als Ausfluß des Grundsatzes von Treu und Glauben eine ungeschriebene Norm des allgemeinen Verwaltungsrechtes, die in Verbindung mit Landesrecht ebenfalls landesrechtlichen Charakter hat (vgl. BVerwGE 27, 129; 32, 252).
  • BVerwG, 01.03.1967 - IV C 15.66

    Voraussetzungen für die Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Dieselbe Ansicht hat auch der erkennende Senat für Erschließungsbeiträge im Urteil vom 1. März 1967 - BVerwG IV C 15.66 - (BVerwGE 26, 247 [250 f.]) geäußert.
  • BFH, 09.05.1967 - II 176/63

    Geltendmachung einer Steuerforderung aufgrund einer Auskunft des Finanzamts -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - IV C 24.70
    Tatsächlich hat auch der Bundesfinanzhof im Urteil vom 9. Mai 1967 - II 176/63 - (BStBl. 1967 III S. 522) eine Verwirkung im Steuerrecht anerkannt.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Ob es einen derartigen revisiblen Rechtssatz gibt, unterliegt gemäß § 137 Abs. 1 VwGO revisionsgerichtlicher Prüfung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 ; Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG 4 C 24.70 - DVBl 1972, 226 ).
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Bundesrecht steht einer Verwirkung des Rechtes einer Gemeinde, eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag zu verlangen, nicht entgegen (im Anschluß an das Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).

    Liegen die Voraussetzungen für die Erhebung einer Vorausleistung uneingeschränkt vor, sieht die Gemeinde jedoch gleichwohl davon ab, ihr Recht, eine Vorausleistung zu erheben, durch Erlaß eines Heranziehungsbescheides geltend zu machen, so steht jedenfalls Bundesrecht einer Verwirkung nicht entgegen: Die Verwirkung kann eintreten, wenn seit der Möglichkeit, den Vorausleistungsanspruch durch Bescheid geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, auf Grund derer die verspätete Geltendmachung als treuwidrig empfunden wird, weil der Abgabenschuldner auf die Nichtheranziehung zur Vorausleistung vertrauen durfte (vgl. zur Verwirkung auch Urteil des Senats vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - [Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 [S. 29]] mit weiteren Nachweisen und Beschluß des VI. Senats vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - ZBR 1975, 146).

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Zeitablauf allein, der hier in Frage kommt, vermag jedoch eine Verwirkung nicht zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Denn selbst wenn man von einem bundesrechtlichen Bezug der Verwirkung eines Beitragsanspruchs ausgeht, kann eine Verwirkung nur eintreten, wenn seit der Möglichkeit, den Beitragsanspruch durch Bescheid geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund derer die verspätete Geltendmachung als treuwidrig empfunden wird, weil der Abgabenschuldner auf die Nichtheranziehung zum Beitrag vertrauen durfte (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42).
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 8.74

    Revisibilität nichtrevisiblen Rechts - Oberirdische Gewässer - Bestandteil einer

    In der sich darin ausdrückenden Ansicht, durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts verpflichtet zu sein, liegt die Anwendung von Bundesrecht mit der Folge, daß insoweit die revisionsgerichtliche Prüfungsbefugnis gemäß § 137 Abs. 1 VwGO eröffnet ist (vgl. Urteile vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - in BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179.65] [310] und vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - in DVBl. 1972, 226 [227]).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Dient er der Ergänzung des Landesrechts oder - wie hier - der Ergänzung des ihm zugehörenden Ortsrechts, so teilt er dessen landesrechtlichen Charakter mit der Folge, daß die Entscheidung des Berufungsgerichts über sein Bestehen und seinen Inhalt gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO für das Revisionsgericht maßgebend ist und daß seine Verletzung gemäß § 137 Abs. 1 VwGO im Revisionsverfahren nicht gerügt werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 37.65 - in BVerwGE 27, 129 [131]; Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG IV C 24.70 - in DÖV 1972, 503 = DVBl. 1972, 226; ferner Urteil vom 21. Januar 1955 - BVerwG II C 177.54 - in BVerwGE 2, 22; Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG VII C 20.67 - in BVerwGE 32, 252 [254]; Urteil vom 21. August 1970 - BVerwG I C 22.68 - in Buchholz BVerwG 418.03 Nr. 7; Beschluß vom 16. Juni 1972 - BVerwG I B 39.72 -).
  • VG Schleswig, 15.11.2023 - 4 A 1/22

    Duldungsbescheid; Restschuldbefreiung; Voreigentümer; Verwirkung

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist positivrechtlich nicht geregelt, wird aber aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet (BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - IV C 24.70 - juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung;

    Allein der bloße Zeitablauf rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 24.11.1971 - IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 = DVBl 1972, 226 = KStZ 1972, 99) die Annahme der Verwirkung eines Beitragsanspruchs nicht.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2005 - 9 ME 308/04

    Heranziehung eines Eigentümers zu einem Straßenausbaubeitrag; Verwirkung eines

    Allein der bloße Zeitablauf rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 24.11.1971 - IV C 24.70 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 42 = DVBl 1972, 226 = KStZ 1972, 99) die Annahme der Verwirkung eines Beitragsanspruchs nicht.
  • VG Aachen, 18.11.2016 - 7 K 1076/16

    Abfallbeseitigungsgebühren; Bioabfallbehälter; zusätzlicher Behälter; Stadt

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1971 - IV C 24.70 -, Juris.
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 5.97

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Bauvorhabens - Anforderungen an die

  • BVerwG, 21.09.1973 - IV B 144.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.02.1972 - IV B 180.71

    Verwirkung des öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzes gegenüber dem Vorhaben des

  • BVerwG, 04.01.1984 - 8 B 12.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung von

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